Wenn ein Auszubildender aus dem Elternhaus auszieht, um allein zu leben, können die Kosten für Umzug, Miete und Lebenshaltungskosten oft unerschwinglich sein. Diese Kosten können durch das niedrige Einkommen eines Auszubildenden bis zu einem gewissen Grad gemildert werden. Ein Minikredit bietet Auskunft, allerdings unter bestimmten, in diesem Artikel erläuterten Bedingungen.
Voraussetzungen für Azubikredit
- Wie für alle Kredite gelten auch hier die Bedingungen: Volljährigkeit, Wohnsitz, Bonität und Einkommen.
- Der Azubi hat die Probezeit positiv beendet.
- Er kann eine feste Zusage für den Ausbildungsplatz zeigen.
- Wenn die Eltern im Darlehensvertrag eine Bürgschaft übernehmen, erhöhen sich die Chancen der Studierenden auf einen Minikredit. Nicht alle aber immerhin die meisten Banken verlangen eine solche Bürgschaft und den Abschluss einer Restschuldversicherung.
- Bildungskredit
Inhalt
Voraussetzungen für einen Minikredit für Azubis
Die meisten Banken zeigen sich überaus zurückhaltend, wenn Azubis (Auszubildende) einen Kredit nachfragen. Als zu hoch schätzen die meisten Geldinstitute das Ausfallrisiko ein. Grund dafür ist das vergleichsweise geringe Einkommen von Auszubildenden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es dennoch möglich, ein Darlehen von der Bank zu erhalten.
Es gilten für Azubis die üblichen Voraussetzungen wie Volljährigkeit, einen ständigen Wohnsitz innerhalb Deutschlands, gute Bonität (keine negativen Schufa-Einträge) und ein regelmäßiges Einkommen, das mit Belegen nachgewiesen werden kann. Darüber hinaus erwartet die Bank dass der Auszubildende die Probezeit der Ausbildung erfolgreich absolviert hatt und eine feste Zusage für den Ausbildungsplatz zeigen.
Eltern als Bürge
Wenn die Eltern im Darlehensvertrag eine Bürgschaft übernehmen, steigen die Chancen der Auszubildenden, einen Minikredit zu bekommen. Nicht alle aber immerhin die meisten Banken verlangen eine solche Bürgschaft und den Abschluss einer Restschuldversicherung.
Kein Minikredit für Azubis in der Probezeit
So lange die Probezeit (1-4 Monate) läuft, haben Azubis praktisch keine Chance, an einen Minikredit zu kommen. Die Unsicherheiten für die Kreditinstitute sind einfach zu groß. Das Gleiche gilt für eine Kreditlaufzeit, die über das Ende der Ausbildung hinausgeht. Kein Azubi kann zu einem frühen Zeitpunkt der Ausbildung mit Sicherheit sagen, ob nach einem erfolgreichen Abschluss automatisch die Übernahme durch den Ausbildungsbetrieb erfolgt oder schnell ein neuer Arbeitgeber gefunden wird.
Mit einer Zusage des Chefs für die Übernahme in ein Angestelltenverhältnis erhöhen sich die Chancen beträchtlich. Zwar gilt eine mündliche Zusage auch als rechtsverbindlich, eine schriftliche Bestätigung hilft dabei viel besser. Grundsätzlich müssen junge Kreditnehmer lernen, ihre finanziellen Möglichkeiten realistisch einzuschätzen: die monatliche Rate muss vom Azubi-Gehalt übrig bleiben.
Bildungskredit für Azubis
Azubis, die keinen Kredit von der Bank erhalten, können in den letzten 24 Monaten der Ausbildungszeit einen Bildungskredit nach dem BAföG beantragen. Diesen Förderkredit beantragen Sie am besten bei der staatlichen KfW-Bank. Voraussetzungen sind ein Alter zwischen 18 und 35 Jahren, eine Ausbildung in Vollzeit und eine Lehreinrichtung, die eine BAföG-Anerkennung besitzen muss.
Mit der Rückzahlung des Bildungskredites muss erst vier Jahre nach der ersten Auszahlung begonnen werden. Das heißt, Azubis haben nach Abschluss der Ausbildung zwei Jahre Zeit, eine Festanstellung zu finden. Die Höchstgrenze für den Bildungskredit liegt bei 7.200 Euro und damit deutlich über der Maximalgrenze für einen herkömmlichen Minikredit.