Minikredit für Schüler

Für die Kreditvergabe in Deutschland gelten strenge Spielregeln, an die sich alle Beteiligten halten müssen. Eine Grundvoraussetzung für die Aufnahme eines Darlehens ist die Volljährigkeit. Aus diesem Grund dürfen auch Schüler erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres einen Minikredit aufnehmen. Die Höhe der Darlehenssumme spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Die Frage nach einem Minikredit für Schüler kann demzufolge klar beantwortet werden: Ja, wenn der Antragsteller volljährig ist und einen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat.

Kein Kredit für minderjährige Schüler

Minderjährige Schüler sind von der Kreditaufnahme in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt sowohl für die Hausbank als auch für Direktbanken und Finanzvermittler. Wer noch nicht volljährig ist, benötigt die Zustimmung der Erziehungsberechtigten (in der Regel die Eltern) und die des Familiengerichtes. Die bürokratischen Hürden für diesen Prozess sind dermaßen hoch, dass es sich nicht lohnt, die Antragstellung ernsthaft in Erwägung zu ziehen. Dies gilt im Übrigen nicht nur für einen klassischen Ratenkredit, sondern auch für einen Dispokredit und eine klassische Kreditkarte. Für Realschüler und Gymnasiasten entfällt die Möglichkeit einer Kreditaufnahme bis zum 18. Geburtstag.

Minikredite für Berufsschüler

Berufsschüler, die sich in der Ausbildung befinden und das 18. Lebensjahr vollendet haben, können einen Minikredit beantragen. Handelt es sich um einen klassischen Ratenkredit, der für einen Umzug, die Anschaffung der ersten eigenen Wohnungseinrichtung oder eines Gebrauchtwagens eingesetzt werden soll, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Wichtigstes Kriterium ist ein regelmäßiges Einkommen. Da sich die Bezüge für Azubis während der Ausbildung in Grenzen halten, stehen die Chancen auf ein Bankdarlehen nicht gut. Ein weiteres Bewertungskriterium ist die Bonität. Nur Berufsschüler mit einer einwandfreien Schufa können sich Hoffnungen auf einen positiven Bescheid machen. Hinzu kommt die Tatsache, dass der Minikredit bis zur Beendigung der Ausbildung zurückgezahlt sein muss. Einzige Ausnahme: Eine schriftliche Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass der Azubi nach Abschluss der Lehre übernommen wird.

Bildungskredit für Azubis und Studenten

Als Alternative zum traditionellen Minikredit mit Ratenzahlung bietet sich für Schüler ein Bildungskredit an. Dabei handelt es sich um ein zinsvergünstigtes Darlehen vom Staat, das sich durch folgende Eigenschaften auszeichnet:

  • Vergabe ohne Einkommensnachweis
  • Vergabe ohne zusätzliche Sicherheiten
  • Bewilligung, ohne Berücksichtigung des elterlichen Einkommens
  • niedrige Zinsen
  • Ratenpause bis zur Beendigung des Studiums oder der Ausbildung
  • Maximalbetrag in Höhe von 7.200 Euro

Bezüglich der Auszahlung haben Azubis und Studenten beim Bildungskredit verschiedene Wahlmöglichkeiten. Ein Teil des Darlehens kann als Einmalzahlung auf das Konto überwiesen werden, während der Rest in monatlichen Raten ausgezahlt wird. Den Bildungskredit können allerdings nur Berufsschüler beantrage, die mindestens eine Zwischenprüfung erfolgreich abgeschlossen und ein Alter von 35 Jahren nicht überschritten haben.

Prepaid-Kreditkarte für Schüler

Schüler können unabhängig vom Alter eine eigene Kreditkarte als Zahlungsmittel einsetzen. Allerdings beschränkt sich die Nutzung für Minderjährige ausschließlich auf Prepaid-Kreditkarten. Bezahlt werden kann mit diesem Plastikgeld nur, wenn vorher ein Guthaben aufgeladen wurde. Bei minderjährigen Schülern übernehmen dies in der Regel die Eltern. Die Funktionsweise entspricht der einer Prepaid-Karte für das Handy. Der Vorteil für die Heranwachsenden: Das Konto kann mit einer Prepaid-Kreditkarte niemals überzogen werden, da vor dem ersten Einsatz eine Aufladung aus dem vorhandenen Geldbestand erfolgt sein muss. Am weitesten verbreitet sind in Deutschland Mastercard und Visa. Beide Anbieter haben auch Prepaid-Karten im Angebot, die von Schülern als Zahlungsmittel eingesetzt werden können.

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