Das Handy ist für die meisten Menschen zu einem unverzichtbaren Bestandteil des täglichen Lebens geworden. Längst werden die vielseitigen Hightech-Geräte nicht mehr allein zum Telefonieren genutzt. Sie bieten einen Internetzugang, sind Speichermedium für Musikdateien und Fotoapparat. Insbesondere, wer aus beruflichen Gründen auf ein Smartphone angewiesen ist, kennt die Vorteile der mobilen Alleskönner. Vielnutzer setzen auf einen Vertrag mit Handyflatrate, die unbegrenztes Surfen und Telefonieren ermöglicht. Ein Handyvertrag kann bei allen Anbietern abgeschlossen werden, sofern kein negativer Schufa-Eintrag vorliegt. Doch selbst bei eingeschränkter Bonität des Antragstellers ist der Abschluss eines Vertrages mit günstigen Tarifen möglich.
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Bonitätsprüfung durch die Mobilfunkanbieter
Vor jedem Vertragsabschluss überprüfen die Mobilfunkanbieter die Bonität des Antragstellers. Zu diesem Zweck wird eine Anfrage an die Schufa gestellt. Die zentrale Datenerfassungsstelle sammelt Daten über jeden Bundesbürger und ermittelt daraus die Kreditwürdigkeit. Zu negativen Bewertungen tragen Zahlungsrückstände und nicht beglichene Rechnungen bei. Aus allen Daten wird der sogenannte Score-Wert ermittelt, der Auskunft über die Zahlungsmoral und die Kreditwürdigkeit gibt. Bei der Ermittlung der Kreditwürdigkeit durch die Schufa werden allerdings weder ein festes Einkommen noch Vermögenswerte berücksichtigt, was in der Vergangenheit häufig zu Kritik an der Datenerfassungsstelle geführt hat. Eine schlechte Bonität führte in der Vergangenheit häufig zur Ablehnung von Handyverträgen, selbst wenn die entsprechenden Einträge bereits Jahre zurücklagen. In der Gegenwart bieten renommierte Mobilfunkunternehmen Handyverträge auch bei negativer Schufa-Abfrage an. Zur vollen Kostenkontrolle bieten sich für die Betroffenen Verträge mit eingebauter Kostenbegrenzung an. Damit wird ausufernden Telefonrechnungen am Monatsende effizient vorgebeugt.
Faire Bonitätsprüfung durch Mobilfunkunternehmen
Viele Mobilfunkanbieter werben mit einer fairen Bonitätsprüfung, die den Interessenten auch bei geringfügigen Schufa-Problemen den Zugang zu einem Flatrate-Vertrag ermöglicht. Unter Umständen muss vor Vertragsunterzeichnung eine Kaution hinterlegt werden, die den Betroffenen am Ende der Vertragslaufzeit zurückerstattet wird. Die Tarife bei negativer Schufa unterscheiden sich nicht von herkömmlichen Mobilfunkverträgen. Selbst aktuelle Smartphone-Modelle sind in einem 12- oder 24-Monatsvertrag eingeschlossen. Es werden unterschiedliche Datenvolumen und unbegrenztes Telefonieren in alle Netze angeboten. Eine Alternative zum Mobilfunkvertrag bilden Prepaid-Karten, die vor der Benutzung gekauft werden müssen. Bei dieser Form des Mobilfunks entfällt die Schufa-Abfrage. Allerdings muss in ein neues Smartphone extra investiert werden, da der Kauf einer Prepaid-Karte nicht den Erwerb eines Handys einschließt.
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- http://www.spiegel.de/netzwelt/tech/risiko-kunden-kein-handyvertrag-wegen-schlechter-schufa-auskunft-a-98853.html