Schufa Selbstauskunft kostenlos online

Seit 2010 hat jeder Bürger das Recht, einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa anzufordern, um die Daten auf Aktualität und Richtigkeit zu prüfen. Die Vorteile liegen auf der Hand. Die Schufa hat das Formular jedoch etwas versteckt. Mit einer Selbstauskunft in der Hand können einige bestimmte Einträge sogar gelöscht werden.

Schufa Selbstauskunft

Gesetzliche Regelung zur kostenlosen Schufa-Selbstauskunft

Mit einer gesetzlichen Regelung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (Art. 15 DS-GVO) wurde im Jahr 2010 jedem Bundesbürger das Recht eingeräumt, einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa anzufordern. Die Auskunftei ist verpflichtet, jeder Anfrage nachzukommen und den Bürgern Auskunft zu den gespeicherten Daten zu erteilen.

Das Formular für die kostenlose Schufa-Anfrage war auf der Schufa Webseite gut versteckt. Interessierte landeten zunächst beim kostenpflichtigen Service. Nach Kritik von Verbraucherschützers hat die Schufa endlich das Formular für die kostenlose Schufa-Anfrage findbar gemacht: meineschufa.de/de/datenkopie.

Schufa Selbstauskunft Kosten

GratisKompaktPlusPremium
SchufaselbstauskunftJaJaJaJa
Hilfe bei IdentitätsdiebstahlNeinNeinJaJa
(Vage) BonusleistungenNeinNeinNeinNein
—————————–———–———-———————————–
AktivierungskostenKeine9,95 Euro9,95 Euro9,95 Euro
MindestlaufzeitKeine1 Jahr1 Jahr1 Jahr
Monatliche KostenKeine3,95 Euro4,95 Euro6,95 Euro
KündigungsfristKeine1 Monat1 Monat1 Monat
Mindestgesamtkosten0 Euro57,35 Euro69,35 Euro93,35 Euro

Schufa Selbstauskunft kostenlos PDF

Hier geht es zum Antragsformular für eine gratis Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO (einmal pro Jahr). Zusätzlich werden wir erklären, wie Sie das Formular für die kostenlose Selbstauskunft auf der Schufa-Webseite selber ausfindig machen und was sie für eine Selbstauskunft alles brauchen.

Bezahltes Schufa Abonnement

Sie möchten Ihre Schufa ganz unkompliziert beantragen und haben nichts dagegen, etwas zu bezahlen? Dann werfen Sie einen Blick auf das Portal meineSCHUFA.de. Insbesondere die meineSCHUFA Pakete bieten dem Kunden mit ihren zahlreichen Services einen attraktiven Mehrwert. Sie brauchen aber nicht zu zahlen: Selbstauskunft ist einmal im Jahr gesetzlich gratis.

Personaldokumente kopieren

Auf dem Auskunftsformular bietet die Schufa Ihnen ganz unverschämt – obwohl Sie mit viel Mühe die gesetzlich gratis Datenkopie gewählt haben – noch einmal ein kostenpflichtiges Abonnement an. Um das zu vermeiden, lassen Sie das Kästchen im unteren Bereich leer und setzen keine Unterschrift hinein. Als Bürger mit deutscher Staatsbürgerschaft müssen Sie dem ausgefüllten Formular eine gut lesbare Ausweiskopie beilegen.

Alternativ fügen Sie dem Schreiben eine Kopie des Reisepasses inklusive Meldebescheinigung bei. Für Bürger mit anderer Staatsbürgerschaft kommt nur die zweite Option infrage. Das ausgefüllte Auskunftsformular schicken Sie zusammen mit den Kopien der Ausweisdokumente an die Schufa und nach einer Wartezeit von wenigen Tagen finden Sie eine Übersicht mit den gespeicherten Daten im Briefkasten.

Gründe für Schufa-Selbstauskunft

  • Prüfung der Instanz: Fehler dieser Auskunftei können weitgehende Folgen haben für Sie.
  • Selbstbesinnung: Bevor Sie eine neue große finanzielle Verpflichtung eingehen (denn auch mit negativem Eintrag gibt es Möglichkeiten), könnte es behilflich sein, zu prüfen, ob Ihre finanzielle Lage dazu im Moment geeignet ist .
  • Gute Planung: Sie möchten eine neue große finanzielle Verpflichtung eingehen und es besteht die Möglichkeit, daß ein negativer Schufa-Eintrag Ihnen die Suppe versalzt. Eine Selbstauskunft ist eine gute Vorbereitung. Wenn tatsächlich nötig, kann gearbeitet werden am Löschen eines negativen Eintrags.

Schufa Eintrag löschen

Es liegt auf der Hand dass es vorteilhaft wäre, Ihren Schufa-Eintrag loszuwerden. Gesetzlich müssen negative Einträge nach drei Jahren zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres gelöscht werden, sofern der Vorgang erledigt ist und keine weiteren Zahlungsverpflichtungen bestehen.

Kleine, beglichene Forderungen

Falls es um eine Forderung ohne Vollstreckungstitel bis zu 2.000 Euro handelt, die nach kurzer Zeit beglichen wurde, können Sie selbst direkt bei der Schufa eine vorfristige Löschung anfordern.

Fehlerhafter oder ungerechter Schufa-Eintrag

Bei einem fehlerhaften oder ungerechten Schufa-Eintrag, sollte man zuerst das Unternehmen, das für den Eintrag verantwortlich ist, oder, falls zutreffend, das Inkassobüro anschreiben. Ist die Forderung tatsächlich fehlerhaft oder schon längst beglichen, kann das Unternehmen die Schufa informieren, dass der Eintrag gelöscht werden kann.

Eidesstattliche Versicherung

Auch Schufa-Einträge, die aus einer Eidesstattlichen Versicherung resultieren, können gelöscht werden. Der Gläubiger muss eine schriftliche Bestätigung geben, dass keine offenen Forderungen mehr bestehen. Wenn der Gläubiger nicht bereit ist, den Eintrag zu löschen, müssen Sie das Gericht einschalten, um Ihr Recht gegen die Schufa durchzusetzen.

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