Unser Leitfaden zur Künstlersozialkasse: Anmeldung, Vorteile und Voraussetzungen

Viele freischaffende Freiberufler kennen die Vorteile der Künstlersozialversicherung nicht. Diese Vorteile sind erheblich. Dank der Künstlersozialkasse können auch Künstler als Pflichtversicherte in gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung eintreten, anstatt die Kosten allein zu tragen.

Die Künstlersozialkasse

  • Die Künstlersozialkasse ist ein soziales Sicherungssystem in Deutschland.
  • Sie bietet Künstlern und Publizisten unter bestimmten Bedingungen soziale Versicherungsleistungen.
  • Die Berechtigung für die Künstlersozialkasse hängt von bestimmten Einkommens- und beruflichen Kriterien ab. Auch gibt es Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten.
  • Informationen zum Antragsverfahren für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse lesen sie hier.
  • Mindestbeitrag für die Kunstlersozialkasse hängt davon ab welche Versicherung sie brauchen. Rentenversicherung gibt es ab 30 Euro bis 642 Euro. Krankenversicherung ab 39 Euro bis 342 Euro. Pflegeversicherung mit Kind ab 8 Euro bis 83 Euro ohne Kind.

Künstlersozialversicherung

Obwohl wir die Künstlersozialkasse nicht selbst ausprobiert haben, haben wir als Selbstständige Erfahrung mit ähnlichen Brotfonds. Die Theorie ist wie folgt. Künstler sind im allgemeinen Freiberufler, also ohne festen Arbeitgeber, der die 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge übernimmt. Seit 1983 gibt es das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG). Laut diesem Gesetz zahlt der Auftraggeber eines freischaffenden Freiberuflers 30% von dessen Sozialversicherungsbeitrag, die Bundesregierung durch die Künstlersozialkasse 20% und der Künstler die letzten 50%.

Wer hat Anspruch auf die Künstlersozialkasse?

Nach § 1 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) ist Voraussetzung für die Versicherungspflicht, dass eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt wird. (…) Künstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. (KSK)

Die KSK hilft Selbständige in Kunst und Publizistik. Musikanten, bildende Künstler, Journalisten, Schriftsteller und sogar Publizistikdozenten gehören dazu. Beschäftigen Sie aber mehr als einen Arbeitnehmer oder sind Sie bereits auf andere Weise (zum Beispiel als Handwerker oder als Arbeitnehmer) sozial abgesichert, sehen Sie immer noch in die Röhre.

Wer zählt als Künstler für die KSK?

Man könnte lange Sommerabenden damit verbringen, zu philosophieren, was Kunst ist und wer also ein Künstler ist. Der Gesetzgeber wagt sich also nicht daran, sich schriftlich festzulegen. Deshalb ist keine abschließende gesetzliche Definition in dieses Gesetz aufgenommen. Aber ganz egal ist es der Behörde nun auch wieder nicht, wie diese Bemerkung bei mehrdeutigen Beschäftigungen wie Übersetzer, Visagist usw. zeigt:

Wegen Besonderheiten bei der Beurteilung der Künstlereigenschaft fragen Sie bitte bei der Künstlersozialkasse schriftlich an und fügen eine ausführliche Tätigkeits-beschreibung bei. (KSVG

Künstlersozialversicherung Prüfung

Die Versicherten werden regelmäßig durch Stichproben geprüft, ob sie noch die Voraussetzungen erfüllen. Erstens ob das Künstlertum des Versichertes tatsächlich erwerbsmäßig ist. Mit anderen Worten: erzielt die Arbeit des Versicherten durch auf Dauer angelegte Tätigkeit Einnahmen?

Zweitens wird die Höhe der Einnahmen geprüft. Wer unter dem gesetzlich festgestellten Jahreseinkommen bleibt, ist nicht versicherungspflichtig und macht keinen Anspruch auf die KSK. Dieses Einkommen fängt bei 3.900,00 Euro jährlich bzw. 325,00 Euro monatlich an.

Künstlersozialkasse Meldung

Sind Sie freischaffender Künstler und möchten Sie sich für die Künstlersozialkasse anmelden? Das kann hier. Ob Sie Anspruch auf die KSK haben, lesen Sie hier. Füllen Sie dieses Formular aus: Fragebogen zur Prüfung der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (PDF). Dazu brauchen Sie außer die üblichen Angaben, wie Name, Disziplin, Konto- und Versicherungsnummer usw., auch Tätigkeitsnachweise, wie Verträge, Vergütungsabrechnungen, Websites, die ein Bild von Ihrer Berufstätigkeit vermitteln, und Angaben zu sonstigen Berufstätigkeiten.

Künstlersozialkasse Beitrag

Die Höhe des KSK-Beitrags ist Einkommensabhängig. Die Prozentsätze, mit denen man den Beitrag berechnet, sind gesetzlich festgelegt. Im Jahr 2020 beträgt der Prozentsatz zur Rentenversicherung 18,6%, zur Krankenversicherung 14,6% und zur sozialen Pflegeversicherung 3,05 % (Elterneigenschaft) bzw. 3,30 % (Kinderlose). Künstler zahlen dank der KSK also ungefähr die Hälfte dieser genannten Beitragssätze.

Die Geringfügigkeitsgrenze für selbständige Künstler und Publizisten liegt bei 3.900 Euro pro Jahr. Das ist also die Untergrenze: Sie müssen als Künstler soviel oder mehr erzielen, damit Sie Anspruch auf die Künstlersozialkasse machen. Die Beitragsobergrenze in der Rentenversicherung wird anhand eines Einkommens von jährlich 82.800 Euro (West) und 77.400 Euro (Ost) berechnet. Die Bei mehr als 177.750 Euro pro Jahr (seit 31.12.2019), können Sie Befreiung von der Krankenversicherungspflicht beantragen beantragen.

Mindestbeiträge und Höchstbeiträge Künstlersozialkasse

KünstlersozialkasseMindestbeitragHöchstbeitrag
Rentenversicherung30 Euro642 Euro (West);
600 Euro (Ost)
Krankenversicherung39 Euro342 Euro
Pflegeversicherung8 Euro (mit Kind);
9 Euro (ohne Kind)
71 Euro (mit Kind);
83 Euro (ohne Kind)

(Quelle: KSK)

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