Zahlungsverzug und Mahnungen

In der heutigen Zeit, in der die Inflation und die Energierechnungen in die Höhe schnellen, müssen viele Menschen früher oder später mit Zahlungsverzug rechnen. Wo man früher mehrmals höflich daran erinnert wurde, wacht man jetzt schnell und unsanft mit einer teuren Mahnung auf. Was passiert genau wenn ich Mahnungen nicht rechtzeitig bezahle?

Stadien des Zahlungsverzugs

1: Erinnerung. Diese kostenlose Stufe wird heutzutage meistens übersprungen.
2: Die Schufa wird informiert.
3: Mahnungen, höchstens drei. Mahnungskosten laut Gesetz nur tatsächliche Kosten, also Versandkosten usw. Einige Euro.
4: Verzugszinsen. Nach drei Mahnungen und 21 Tagen. Laut Gesetz: 4,12% (2022).
5: Inkassokosten/Gerichtsvollzieher. Laut Gesetz, komplizierte Berechnung.
6: Beschlagnahmungen
7: Privatinsolvenz

Erste Stufe: freundliche Erinnerung

Anno Dazumal wurden Sie in einem freundlichen Brief daran erinnert, dass Sie vergessen hatten zu zahlen. Hierfür wurden keine weiteren Gebühren erhoben. Wir pflückten Blumen und hüpften über die Wiese.

Zweite Stufe: die Schufa

Es tut weh aber man kann sich nicht davor drücken: Unternehmen sind verpflichtet, Zahlungsverzug an die Schufa zu melden. Dies wirkt sich unmittelbar auf Ihre Chancen aus, einen neuen Kredit zu erhalten.

Sie können Ihre Bonität einmal im Jahr kostenlos (!) und ganz einfach online bei der Schufa abfragen. Das ist wichtig um sicherzustellen, dass die Daten, die die Schufa für ihre Bewertung verwendet, tatsächlich stimmen und aktuell sind.

Dritte Stufe: Mahnungen

Viele Menschen merken erst, dass etwas nicht in Ordnung ist, wenn ernsthafte Mahnungen im Briefkasten liegen. Dies ist der Zeitpunkt, an dem Sie Maßnahmen ergreifen sollten. Schließlich sind die Kosten an dieser Stelle nicht allzu hoch.

Denn der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Mahnkosten nicht höher sein dürfen als die tatsächlich entstandenen Kosten. Mit anderen Worten, diese Kosten werden nicht höher sein als die Kosten für ein Blatt Briefpapier, einen Umschlag und eine Briefmarke.

Vierte Stufe: Verzugszinsen

21 Tage nach der ersten Mahnung und höchstens drei Mahnungen später darf der Gläubiger erst Verzugszinsen verlangen. Die Höhe dieser Zinsen ist ebenfalls gesetzlich festgelegt: seit Juli 2022 4,12%.

Unterschätzen Sie dies nicht. 4,12 % einer großen Summe sind nicht nichts und ohnehin eine Verschwendung.

Fünfte Stufe: Inkasso

Jetzt wird es ernst. Der Gläubiger kann bei Gericht einen Vollstreckungstitel beantragen. Dies löst die Zwangsvollstreckung aus, mit der der Gerichtsvollzieher oder Inkassobüro loslegen kann – und zwar auf Ihre Kosten.

Laut Gesetz gibt es keinen Unterschied mehr bei den Gebühren von Gerichtsvollziehern und Inkassobüros – und wenn beide an Sie geschickt werden, zahlen Sie sowieso nicht doppelt. Das gesetzliche Kostenverzeichnis zeigt den Betrag, der für verschiedene Aktionen verlangt werden kann.

Wertgebühren sind auch gesetzlich festgelegt. Zum Beispiel: bis 500 Euro Gegenstandswert einer Schuld gilt ein Wertgebührgrundsatz von 49 Euro. Je nach Einspruch, Grad der Mitarbeit, wie viel Sie sofort zurückzahlen usw., schrumpft oder wächst Ihre Gebühr.

Berechnungsbeispiel RVG Wertgebühr

Ihre Schuld beträgt 550 Euro und Sie haben noch nichts zurückgezahlt, also beträgt Ihr Gegenstandswert ebenfalls 550 Euro. Das fällt in die zweite Stufe (bis zu 1.000 Euro). Das bedeutet, dass die Wertgebühr (d.h. 1,0) bei 88 Euro liegt.

Den Satz der Gebühr beträgt zum Beispiel 0,9 (Schlagen Sie im Gesetzbuch nach, welcher Gebührensatz für Sie gilt). Einige Sätze sind in dieser aktuellen RVG Tabelle (2022) zu finden. Wenn Ihr Satz nicht dabei ist, berechnen Sie ihn selbst.

In diesem Beispiel also: 0,9 x 88 Euro = 79,20 Euro.

Sechste Stufe: Beschlagnahmungen

Die Exkremente haben den Deckenventilator jetzt wirklich erreicht. Trotzdem: Wie verhalten Sie sich gegenüber einem Gerichtsvollzieher? In Ihrem eigenen Interesse: immer höflich, aber wachsam.

Sie sind nicht verpflichtet, die Fragen eines Gerichtsvollziehers zu beantworten. Wenn Sie seine Fragen beantworten, sind Sie jedoch verpflichtet, die Wahrheit zu sagen.

Wenn er herausfindet, wo Sie etwas zu verpfänden haben (einen Arbeitgeber, der Ihnen Lohn zahlt; eine Bank, die Ihr Geld hat; einen Topf mit Kleingeld auf dem Kaminsims), wird er es verpfänden. Nochmals: Sie sind nicht verpflichtet, die Fragen des Gerichtsvollziehers zu beantworten!

Auch bei einer Zwangsvollstreckung darf ein Gerichtsvollzieher Ihre Wohnung nur gegen Ihren Willen betreten, wenn er einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss vorweisen kann.

Der Gerichtsvollzieher darf nicht gleich alles pfänden. Die genaue Liste unpfändbarer Sachen steht in der Zivilprozessordnung.

Abgesehen davon, dass Beschlagnahme ein grober Eingriff in Ihr Privatleben ist, ist sie auch eine Verschwendung. Wenn Ihre gebrauchten Gegenstände verpfändet werden, bringen sie nur einen Bruchteil ihres Wiederbeschaffungswertes ein. Die Differenz zwischen Verpfändungserlös und Wiederbeschaffungswert ist also ein zusätzlicher, versteckter Schaden.

Letzte Stufe: Privatinsolvenz

Wenn Sie nach Zahlungsvereinbarungen und Pfändungen Ihre Schulden immer noch nicht begleichen können (und keine selbstständige Tätigkeit haben), gibt es noch eine ultimative Maßnahme: Privatinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz. Einer von 40 Deutschen ist in den letzten 20 Jahren in die Privatinsolvenz gegangen.

Privatinsolvenz ist im Grunde genommen eine Entschuldung. Auch bei Privatinsolvenz gilt dass nicht alles Besitz weggenommen werden darf. Das Verfahren dauert drei Jahre, einschließlich der Wohlverhaltensperiode. Drei sehr magere Jahre bis der Restschuldbefreiung. Und dann sind Sie endlich wieder frei.

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